SEITE 168 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Ein Mönch oder eine Nonne, die eine dieser vier Regeln übernommen haben, sollten nicht sagen, &c. (siehe II, 1, tr, § 12, bis unten zu) Wir achten einander entsprechend. (7)
Ein Haushaltsvorstand kann vielleicht zu einem Bettler, der in der vorgeschriebenen Weise bettelt, sagen: "O langlebiger Sramana! kehre nach einem Monat zurück," &c. (alles wie in der Vorlesung genannt Betteln um Kleidung[1]). (8)
Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Schale, reiben sie mit Öl, Ghee, frischer Butter oder Knochenmark, wir werden sie geben," &c. (siehe II, 5, 1, § 11) oder wasche, wische oder reibe sie mit Parfüm," &c.; oder "wasche sie mit kaltem oder heißem Wasser;" oder "leere sie von Zwiebeln," &c. (siehe II, 5, 1, § § 11 und 12). (9)
Die Haushaltsvorstand kann sagen (zum Bettler): "O langlebiger Sramana! bleibe eine Weile, bis sie unsere Speisen gekocht oder zubereitet haben, &c., dann werden wir sie dir geben, O Langlebiger! deine Almosen-Schale gefüllt mit Essen oder Getränk; es ist nicht gut, nicht treffend, dass ein Bettler eine leere Almosen-Schüssel erhalten sollte." Nach Überlegung, der Bettler sollte antworten: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) Es ist in der Tat nicht treffend für mich zu essen oder zu trinken Speise &c. welches âdhâkarmika ist; koche oder bereite es nicht vor; wenn du mir etwas geben möchtest, gebe es mir, wie es ist." Nach diesen Worten könnte der Haushaltsvorstand ihm die gefüllte Almosen-Schale anbieten mit Speise oder Trank, welches gekocht oder vorbereitet worden war: Er sollte nicht annehmen solch eine Almosen-Schale, denn sie ist unrein und unannehmbar. (10)
Vielleicht wird der Haushaltsvorstand dem Bettler ein Almosen-Schüssel bringen und geben; der Bettler sollte dann, nach Überprüfung, sagen: "O Langlebiger! (oder O