SEITE 208 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
für frühere Freuden und Vergnügungen, die er mit Frauen hatte, könnte er, &c. Ein Nirgrantha, &c. Dies ist die dritte Klausel. (3)
Nun folgt die vierte Klausel:
Ein Nirgrantha isst und trinkt nicht zu viel, noch trinkt er Alkohol oder isst hoch gewürzte Gerichte. Der Kevalin sagt: Wenn ein Nirgrantha zu viel gegessen und getrunken oder Alkohol getrunken oder hoch gewürzte Gerichte gegessen hat, könnte er, &c. A Nirgrantha, &c. Ein Nirgrantha, &c.
Dies ist die vierte Klausel. (4)
Nun folgt die fünfte Klausel:
Ein Nirgrantha belegt nicht ein Bett oder Lager berührt[1] von Frauen, Tieren, oder Eunuchen. Der Kevalin sagt: Wenn ein Nirgrantha ein Bett oder Couch belegt hat, das von Frauen, Tieren, oder Eunuchen berührt wurde, könnte er, &c. Ein Nirgrantha, &c.
Dies ist die fünfte Klausel. (5)
Auf diese Weise das große Gelübde, &c.
Dies ist, Herr, das vierte große Gelübde. iv.
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v. Das fünfte große Gelübde läuft so:
Ich verzichte auf alle Anhaftungen[2], weder wenig oder viel, klein oder große, lebend oder leblos; noch werde ich selber solche Anhaftungen formen, noch andere bewegen so zu tun, noch zustimmen, dass sie so tung, &c. (alles hinunter zu) befreit mich selbst.
Es gibt fünf Klauseln.
Die erste Klausel läuft so:
Wenn ein Geschöpf mit Ohren angenehme und unangenehme Klänge hört, sollte es nicht an sie verhaftet sein, noch erfreut mit, noch verlangen nach, noch betört durch,