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Ich habe die folgende Erklärung von dem ehrwürdigen (Mahâvîra) gehört: Die Sthaviras, die ehrwürdigen, haben erklärt, dass die Herrschaft[1] fünffach ist:

Des Herrn der Götter Herrschaft;

Des Königs Herrschaft;

Des Hauseigentümers[2]  Herrschaft;

Des Haushaltsvorstands[3] Herrschaft;

Des religiösen Mannes[4] Herrschaft.

Dies ist die gesamte Pflicht, &c.

So sage ich. (15)

Ende der siebten Vorlesung, genannt REGELUNG des BESITZES.

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[1] Oggaha, avagraha

[2] Gâhâvaî, grihapati. In einem anderen Teil des Kommentars wird erklärt, grâmamahattarâdi, seine Herrschaft ist grâmapâtakâdikam.

[3] Sâgâriya, sâgârika. Es wird erläutert, sayyâtara, Wirt. Seine Herrschaft ist shampasâlâdi

[4] Sâhammiya, sâdharmika. Seine Herrschaft ist vasatyâdi, sein Wohnsitz, welcher sich für eine Yogana und ein Viertel ausdehnt. Wenn er von ihm Besitz nimmt (parigraha), muss er die Erlaubnis des Besitzers erfragen.