SEITE 177 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Ich habe die folgende Erklärung von dem ehrwürdigen (Mahâvîra) gehört: Die Sthaviras, die ehrwürdigen, haben erklärt, dass die Herrschaft[1] fünffach ist:
Des Herrn der Götter Herrschaft;
Des Königs Herrschaft;
Des Hauseigentümers[2] Herrschaft;
Des Haushaltsvorstands[3] Herrschaft;
Des religiösen Mannes[4] Herrschaft.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (15)
Ende der siebten Vorlesung, genannt REGELUNG des BESITZES.
nächste SEITE 178 Zweites Buch, achte Vorlesung, genannt DIE SIEBEN VORLESUNGEN
[1] Oggaha, avagraha
[2] Gâhâvaî, grihapati. In einem anderen Teil des Kommentars wird erklärt, grâmamahattarâdi, seine Herrschaft ist grâmapâtakâdikam.
[3] Sâgâriya, sâgârika. Es wird erläutert, sayyâtara, Wirt. Seine Herrschaft ist shampasâlâdi
[4] Sâhammiya, sâdharmika. Seine Herrschaft ist vasatyâdi, sein Wohnsitz, welcher sich für eine Yogana und ein Viertel ausdehnt. Wenn er von ihm Besitz nimmt (parigraha), muss er die Erlaubnis des Besitzers erfragen.