SEITE 99 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
zusammen mit anderen Bettlern, eintreten oder verlassen die Wohnung von einem Haushaltsvorstand um Almosen zu sammeln." Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. (4)
Aber, zur richtigen Zeit, dort eintretend mit den anderen Bettlern, kann er dort in dieser oder anderen Familien Almosen annehmen, die annehmbar sind, und gegeben aus Respekt für sein Tuch, und seine Mahlzeit essen.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c. (siehe Ende der Lektion 1).
So sage ich. (5)
Fünfte Lektion/Lehre.
Wenn ein Mönch oder eine Nonne beim Betreten der Wohnung von einem Haushaltsvorstand sieht, dass der erste Teil der Mahlzeit weggeworfen worden ist[1] oder hinuntergeworfen, oder weggenommen, oder verteilt, oder gegessen, oder weggestellt, oder schon gegessen oder entfernt worden ist; dass bereits andere Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme, und Bettler dorthin in großer Eile gehen; (sie mögen denken), "Hallo! Auch ich sollte dorthin in Eile gehen." So dies würde sündhaft sein, sie sollten nicht so tun. (1)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour auf Mauern und Tore kommt, oder Schrauben oder Löcher, um sie zu reparieren, sollten sie, für den Fall dort sei ein Nebenweg, diese (Hindernisse) vermeiden, und nicht gerade weitergehen.
Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Wandernd dorthin, könnte er stolpern oder hinfallen; wenn er stolpert oder hinfällt, sein Körper könnte sich verunreinigen mit Fäkalien, Urin, phlegmatischem Humor, Schleim, Speichel, Galle, Materie, Sperma oder Blut. Und wenn sein Körper verschmutzt worden ist, sollte er nicht abwischen oder