Seite XXVI Jainismus Inhalt gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra und Kalpa Sûtra
16. "Der Verzicht auf alle Wünsche (für süße Nahrungsmittel)." Das gleiche ist in der vierten Bestimmung des fünften großen Gelübdes der Gainas beschrieben[1] und ist, nebenbei, das offensichtliche Motiv in vielen Regeln für die Annahme oder Ablehnung von Almosen.
17. "Er soll seine Rede, seine Augen, (und) sein Handeln in Schranken halten." This nearly agrees with the three Guptis of the G ainas, or the restraining of the mind, speech, and body 2 . Dies stimmt nahezu mit den drei Guptis der Gainas überein, oder aber das Zügeln des Geistes, der Rede und des Körpers[2].
18. "Er soll ein Tuch tragen, um seine Nacktheit zu bedecken[3]." Die Gaina Vorschriften über Kleidung sind nicht so einfach, denn sie ermöglichen einem Gaina nackt zu gehen oder ein, zwei oder drei Kleidungsstücken zu tragen, aber ein junger, starker Mönch sollte als eine Regel nur eine Robe tragen[4]. Mahâvîra ging nackt herum[5], und so taten die Ginakalpikas, oder diejenigen, die ihn so weit wie möglich zu imitieren versuchten. Aber auch ihnen war erlaubt ihre Nacktheit zu bedecken[6].
19. "Einige (erklären, dass er) einen alten Lappen (tragen soll), nachdem er ihn gewaschen hat." Baudhâyana[7] sagt: "Er soll ein gelblich-rot gefärbtes Kleid tragen." Diese Regel stimmt mehr mit der Praxis der Buddhisten als die der Gainas überein. Den Letzteren ist verboten, ihre Kleider zu waschen oder färben, sondern sie müssen sie im gleichen Zustand tragen, in dem sie sind gegeben wurden[8]. Wie auch immer, haben die Gainas nur die ursprüngliche Absicht der brahmanischen Regel ins Extreme getragen, nämlich, dass das Kleid der Asketen so einfach und gering als möglich sein sollte. Denn sie scheinen eine Art von Stolz im Übertreffen ihrer brahmanischen Rivalen abzugewinnen betreffend die strengen Regeln, missverstandener Garstigkeit und Schmutz für den höchsten Stand der asketische Tugend[9], während auf der anderen Seite die Buddhisten studierten, ihr Verhalten in Einklang mit den Geboten der menschlichen Natur zu bringen.
20. "Er soll keine Teile von Pflanzen und Bäumen nehmen, außer solche die (spontan) abgetrennt worden sind." Die Gainas haben das gleiche Gebot, aber sie gehen noch weiter
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[1] Âkârâṅga Sûtra II, 15, v, § 15
[2] Kalpa Sûtra, Leben der Ginas, § 118
[3] Baudhâyana, lc;16
[4] Âkârâṅga Sûtra II, 5, 1, § 1
[5] Kalpa Sûtra, Leben der Ginas, § 119
[6] Âkârâṅga Sûtra I, 7, 7, 1
[7] Lc § 21
[8] Âkârâṅga Sûtra II, 5, 2, I, and I, 7, 5, 2
[9] Vergleiche Âkârâṅga Sûtra II, 2, 2, 1