SEITE 12                                                                             Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                             Uttarâdhyayana Sûtra

9. Allein, lebend von erlaubter Nahrung[1], sollte er umherwandern, alle Schwierigkeiten ertragend, in einem Dorf oder einer Stadt oder einem Marktplatz oder einer Hauptstadt. (18)

Verschieden (von anderen Menschen) sollte ein Mönch umherwandern, sollte er kein Eigentum erwerben; aber nicht an Haushaltvorstände angehaftet, sollte er ohne festen Wohnsitz leben. (19)

10. In einer Grabstätte, oder einem verlassenen Haus, oder unter einem Baum sollte er niedersitzen, allein, ohne sich zu bewegen, und er sollte nicht irgendjemanden fortjagen. (20)

Dort sitzend sollte er allen Gefahren trotzen; wenn von Angst ergriffen, sollte er nicht aufstehen und an einen anderen Ort gehen. (21)

11. Ein Mönch, der Buße tut und stark ist (in Selbstkontrolle), wird nicht über die Maßen durch gute oder schlechte Unterkunft betroffen sein, nur ein böse gesinnter Mönch wird. (22)

Eine gute oder schlechte Unterkunft in einem leeren Haus erhalten habend[2], sollte er dort bleiben denkend: "Was macht es für eine Nacht?" (23)

12. Wenn ein Laie einen Mönch missbraucht, sollte er nicht zornig auf ihn werden; weil er wie ein Kind sein würde[3], sollte ein Mönch nicht zornig werden. (24)

Wenn ein Mönch schlechte Worte hört, grausame und nagende, sollte er sie schweigend übersehen, und sie nicht zu Herzen nehmen. (25)

13. Ein Mönch sollte nicht böse sein, wenn er geschlagen wird, noch sollte er deshalb sündhafte Gedanken hegen; er weiss, dass Geduld das höchste Gut ist, deshalb sollte ein Mönch über das Gesetz meditieren. (26)

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[1]dha, siehe auch Anmerkung in XVII, 2

[2] D.h. in dem keine Frauen sind

[3] Oder wie ein unwissender Mensch, bâla