SEITE 364 Jainismus gesamtes Kapitel Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Sûtrakritâṅga Sûtra
Diese zwölf Arten von Sünden zu begehen, sollte gut verstanden werden von einem frommen Sramana oder Brâhmana[1]. (22)
13. Wir behandeln nun die dreizehnte Art des Erwerbs von Karman, die Bezug auf das religiöse Leben nimmt[2]. Ein Mönch[3] der sich selbst für den Nutzen seiner Seele kontrolliert, der beim Gehen achtsam vermeidet, den Tod eines lebenden Geschöpfs zu verursachen[4], der sanfte und gerechte Rede[5] gebraucht, der Almosen in einer Weise empfängt, die zweiundvierzig Fehler zu vermeiden[6], der beim Erhalten und Behalten von für religiöse Übungen notwendigen Dingen achtsam ist[7], der die Vorgänge der Natur (Kot, Urin, Speichel, körperliche Verunreinigungen und Schleim) in einer entlegenen Stelle ausführt[8], der achtsam ist in Hinsicht auf Geist, Rede und Körper[9], der seinen Geist, Rede und Körper bewacht, um seine Seele vor Leidenschaften[10] zu schützen, der seine Sinne bewacht, der ein durch die drei Guptis geregeltes keusches Leben führt, der achtsam geht, steht, sich setzt, hinlegt, und spricht, der sorgfältig
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[1] Die Karman der letzten zwölf Arten von Sünden werden sâmparâyika genannt (siehe SEITE 298, Nr. 3). Es hält am Atman fest, bis es vernichtet wird; es ist ein dauerhaftes Karman, während das im nächsten Absatz beschriebene von einer momentanen Existenz ist.
[2] Iriyâvahiya = îryapathika oder airyapathika. Der Begriff îryapatha bedeutet wörtlich, Art zu gehen (vgl. Âkârâṅga Sûtra II, 1, 3, SEITE 136 ff.), aber technisch bezeichnet es die Handlungen, aus welchem das Leben eines fehlerfreien Asketen besteht, und airyapathika, daher, ist das von ihm untrennbare Karman.
[3] Der Text besteht aus einer Reihe von technischen Begriffen, von denen viele bereits erläutert worden sind. Ich übernehme hier die Erklärung in der Übersetzung. Für weitere Einzelheiten siehe Bhandarkar Report, SEITE 98
[4] Îryâsamita (vgl. Titel Âkârâṅga Sûtra II, 1, Vorlesung 3, SEITE 136 und Uttarâdhyayana, 24. Vorlesung, Vers 2, SEITE 129)
[5] Bhâshâsamita (vgl. Titel Âkârâṅga Sûtra II, 1, Vorlesung 4, SEITE 149 und Uttarâdhyayana, 24. Vorlesung, Vers 2, SEITE 129)
[6] Êshanâsamita (vgl. Uttarâdhyayana, 24. Vorlesung, Vers 2, SEITE 129 und im Detail 24. Vorlesung Vers 12, Anmerkung 7, SEITE 131,)
[7] Bhândamâtrâdânanikshêpanasamita
[8] Ukkâra-prasravana-slêshma-galla-sriṅghâna-parishthâpanikâ-samita (vgl. Âkârâṅga Sûtra II, 10. Vorlesung, SEITE 180 ff.)
[9] Manah-, vâk-, kâya-samita
[10] Manah-, yak-, kâya-gupta