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sein Kleid, Almosenschale, Decke, Besen aufnimmt und niederlegt, - (selbst) ein solcher Mönch führt verschiedene verfeinerte Handlungen genannt îryapathika aus (wenn es auch nur im Bewegen einer Wimper besteht). Dieses Karman wird erworben und kommt in Berührung (mit der Seele) im ersten Moment, im zweiten Moment wird es erfahren, im dritten wird es zerstört; so es erworben wird, in Berührung (mit der Seele) kommt, nimmt Aufstieg, und wird vernichtet. Für alle Zeit die kommt (die Person in Frage) wird vom Karman befreit[1]. Dabei entsteht das schlechte Karman für ihn[2]. Dies ist die dreizehnte Art des Erwerbs von Karman, dies untrennbare von einem religiösen Leben. (23)

Alle die Arhats und Bhagavats der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft haben erzält, erzählen, und werden erzählen, haben verkündet, verkünden, und werden die oben genannten dreizehn Arten des Erwerbs von Karman verkünden. Sie haben ausgeübt, üben aus, und werden die dreizehnte Art des Erwerbs von Karman ausüben. (24)

Als eine Ergänzung[3]  zu der obigen (Erörterung) wird

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[1] Eine nahezu identische Textstelle findet sich in der Uttarâdhyayana XXIX, § 71, oben, SEITE 172

[2] Diese typische Textstelle wird hier wiederholt obwohl es offensichtlich fehl am Platz ist. (Vermutlich so zu verstehen, dass jegliche Handlung schlechtes Karman erzeugt, selbst das Bewegen einer Wimper, auf dass niemand in den Stolz verfällt und denken mag, besser als andere und frei von Karman zu sein. ΑΏ)

[3] Nicht nur dieser Absatzes, sondern auch alles das bis auf den letzten Absatz folgt, scheint eine spätere Zutat zu sein. Denn im letzten Absatz wird das in den §§ 1-27 behandelte Thema wieder aufgenommen und zu seiner Schlussfolgerung gebracht. Nach dem Zusatz §§ 25-27 wird eine separate Abhandlung über das Hauptthema eingefügt §§ 28-60 (28-57 über Schuld, 58-59 über Verdienst, § 60 über einen gemischten Zustand); nach diesem folgt eine ähnliche Abhandlung §§ 61-77 (61-68 über Schuld, 69-74 über Verdienst, 75-77 über einen gemischten Zustand). In § 78 haben wir wieder eine Ergänzung, und §§ 79-82 enthalten eine weitere Ergänzung (oder vielleicht zwei). §§ 83-85 geben die Schlussfolgerung der ersten Abhandlung (§§ 1-24) und müssen ursprünglich unmittelbar nach § 24 gefolgt sein. So haben wir hier, abgesehen von einigen Anlagen, drei verschiedene Original-Abhandlungen über das gleiche Thema, sehr ungeschickt zusammengefügt, um eine kontinuierliche Vorlesung zu bilden.