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und bricht sie, schneidet seine Hände oder Füße oder Ohren oder Nase oder Lippen oder Kopf oder Gesicht (?)[1] ab, durchbohrt seine Beine, reißt seine Augen, Zähne, Zunge aus, hängt ihn, peitscht ihn aus, wirbelt ihn herum, spießt ihn auf, zerfleischt ihn, giesst Säure (in seine Wunden), prügelt ihn mit Schneid-Gras heftig durch, bindet ihn an eines Löwen Schwanz (!), oder einen Ochsenschwanz, verbrennt ihn in einem Wald in Flammen, lässt ihn von Krähen und Geiern aufgefressen werden, stoppt sein Essen und Trinken, hält ihn für das Leben gefangen, lässt ihn irgendeinen dieser schrecklichen Tode sterben. (63)

Ein Mann wird (gelegentlich) selbst die kleinsten Vergehen seiner nächsten Angehörigen streng bestrafen, nämlich seine Mutter oder Vater oder Bruder oder Schwester oder Ehefrau oder Söhne oder Töchter oder Schwiegertöchter, z.B. taucht er den Missetäter in kaltes Wasser (usw, alles wie in § 18, bis zu) verhaßt in dieser Welt und der nächsten. Sie leiden, grämen, tadeln sich selbst, werden schwach, sind betroffen, und unterziehen sich großem Schmerz; sie hören nicht auf anderen leiden, grämen, usw. zu verursachen, zu töten und Menschen in Fesseln zulegen[2]. (64)

Und so sind sie zu sinnlichen Genüssen hingegeben, sie begehrend, werden von ihnen gefangen gehalten, lieben sie leidenschaftlich für vier oder fünf Jahre, sechs oder zehn Jahre - die Zeitspanne kann kürzer oder länger sein[3]. Vergnügen genossen habend, die Folgen der Ungerechtigkeit erzeugt habend, das Karman von vielen sündvollen Handlungen erworben habend, welche ihn im Allgemeinen nach unten tragen, (geht er zum Boden der Hölle)[4]. Wie ein Ball aus

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[1] Die folgenden beiden Worte, vêgakkhahiya und agakkhahiya, kann ich nicht übersetzen.

[2] Vgl. § 55

[3] Vgl. § 21

[4] Diese Worte aus dem Ende des Absatzes sind hier zugeführt zu werden, oder vielmehr ist die folgende Textstelle wurde in der SEITE 376 Mitte des Satzes eingefügt worden, so dass er offenbar in zwei (Teile) geschnitten ist, woraus dem ersten das Verb fehlt.