SEITE 429 Jainismus gesamtes Kapitel Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Sûtrakritâṅga Sûtra
[paragraph continues] (An Pôsaha-Tagen) sich enthalten habend von Essen, Trinken, Baden und mit Betten oder Stühle benützen, können sie, bei ihrem Verscheiden, gesagt sein, ein (gerechtes) Ende ihres Lebenszyklus zu machen?" "Gewiß, sie machen ein solches Ende ihres Lebens." "Sie werden beseelte Wesen genannt, (usw., alles wie in § 13, bis zu) diese Interpretation von euch ist nicht richtig." (17)
Der ehrwürdige Man sprach also: "Es gibt einige Anhänger der Sramanas, die diese Erklärung abgegeben haben: Wir können nicht, unterziehend der Tonsur, verzichten auf das Leben eines Haushaltsvorstands und in den Mönchsstaturs eingehen; wir können auch nicht das Pôsaha am vierzehnten und achten Tag von jeder Doppelwoche, (an den Tagen des Neumonds) und Vollmonds streng beachten; aber während wir uns auf den Tod durch Fasten[1] vorbereiten, werden wir uns enthalten von Nahrung und Getränk, ohne Sehnsucht nach dem Ende; wir werden entsagen aller Mißhandlung von lebenden Wesen, aller Lügenrede, allem Nehmen von nicht gegebenen Dingen, allem Geschlechtsverkehr, allem Eigentum (sprechend): "weder tun noch irgendetwas (Sündhaftes) bewirken, um meinetwillen getan zu werden. (Alles Übrige wie im vorhergehenden Absatz)" (18)
Und der Ehrwürdige sprach so: "Es gibt einige Menschen von großen Wünschen, großen Unternehmungen, usw.[2], die sich nicht von allen Mißhandlung von lebenden Wesen enthalten, (usw., bis hin zu) von allem Eigentum. Während der ganzen Zeit, von ihrem Gelübde eines Anhängers der Sramanas ablegen bis zu ihrem Tode, enthalten sie sich von Verletzung an lebenden Wesen. Dann sterben sie; in ihrer nächsten Existenz erfahren sie ihr Karman, und erhalten ein böses Los. (Der Rest wie vorher)" (19)
Und der Ehrwürdige Man sprach so: "Es gibt
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